Rechtsquelle sind
§ 618 Abs.1 BGB, § 62 Abs.1 HGB, § 120a HGB: Der Arbeitnehmer ist gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Aktuell ist u.a. der Nichtraucherschutz.
Bei Aufnahme in häusliche Gemeinschaft ist bei der Gestaltung von Räumen, Verpflegung und Arbeitszeit Rücksicht auf Gesundheit, Sittlichkeit und Religion des Arbeitnehmers zu nehmen.
Bei Gemeinschaftsunterkünften - eigenen und angemieteten - darf Gesundheit und sittliches Empfinden der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden. Einzelheiten regelt § 120c GewO.
Gestaltung von Arbeitsstätten und Werkzeugen ist vielfach öffentlich-rechtlich geregelt z.B: ArbStättVO, GefahrstoffVO.