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Insolvenz und das befristete Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis kann in der Insolvenz u.U. vorzeitig gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat insofern entschieden, dass wenn das Arbeitsverhältnis ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit noch mindestens 3 Monate besteht, die Drei-Monats-Frist des § 13 Abs. 1 S. 2 InsO einzuhalten ist.
Stand:

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ja, auch ein befristetes Arbeitsverhältnis kann unter Umständen in der Insolvenz vorzeitig beendet werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Drei-Monats-Frist des § 13 Abs. 1 S. 2 InsO einzuhalten ist, sofern das Arbeitsverhältnis ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit noch mindestens für drei Monate bestehen würde.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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