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§ 612a Maßregelungsverbot

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Hont Péter HetényiMartin BeckerAlexandra Klimatos
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