Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.865 Anfragen

§ 36 Geschäftsordnung

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant