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AnwaltOnline - Arbeitsrecht Mai 2023

Arbeitsrecht

AnwaltOnline - Arbeitsrecht Mai 2023

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

Überlappende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Erhält ein Versicherter eine Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigung vor Ablauf der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so wird letztere nicht gegenstandslos.

Die Wochenfrist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit nach § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V beginnt bei Erhalt einer ...


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Wann ist dem Arbeitnehmer ein BEM bei Kurzerkrankungen anzubieten?

Liegen innerhalb des der Kündigung vorangegangenen Jahres erneut Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von mehr als 6 Wochen, ist durch den Arbeitgeber erneut ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten. ...


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Sachgrundlose Befristung und die tarifvertraglichen Regelungen

Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung durch Tarifvertrag abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG die Anwendung ...


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Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

In der Regel ist der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG geführt. Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen ...


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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

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Das Thema des Monats

Sozialplan: Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die nachfolgenden Ausführungen setzen voraus, dass ein Betriebsrat bereits existiert. Wird erst nach Beginn der Durchführung einer Betriebsänderung ein Betriebsrat gewählt, so kann dieser die Aufstellung eines Sozialplans nicht verlangen. Erfasst sind zudem nur Betriebe mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Mit einem Sozialplan sollen die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsänderung abgemildert bzw. ausgeglichen werden. Die Ausgestaltung erfolgt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Nicht zu verwechseln ist der Sozialplan mit der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.

Soll eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG vorgenommen werden, so kann vom Betriebsrat bei Erreichen von bestimmten Schwellenwerten der Abschluss eines Sozialplans erzwungen werden. Aber auch ansonsten kann der Betriebsrat in vielen Fällen seine Zustimmung zum Interessenausgleich vom Abschluss eines Sozialplans abhängig machen.

Informationspflicht des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, wenn ein Unternehmen eine Betriebsänderung vornehmen will, sofern dies wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile derselben haben wird (§ 111 BetrVG).

Der Arbeitgeber muss dann in aller Regel nicht nur zu versuchen, einen Interessensausgleich, der das „ob und wie“ einer Betriebsänderung regelt, mit dem Betriebsrat zu erwirken, sondern auch einen Sozialplan abzuschließen. In der Regel besteht die Verpflichtung zum Abschluss eines Sozialplans.

Auch ein Personalabbau, der die Größenordnung einer Massenentlassung i.S.v. § 17 Abs. KSchG erreicht, kann eine Betriebsänderung sein, wenn mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sind.

Welche Fälle von Betriebsänderungen sieht das Gesetz vor?

Folgende Fälle werden im Gesetz (§ 111 BetrVG) als Betriebsänderung genannt: ...


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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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