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Statistisches Bundesamt: Tarifliche Monatsgehälter im Januar 2003 um 2,7% höher als im Vorjahr

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten im Januar 2003 um 2,7% höher als vor Jahresfrist.

Im Produzierenden Gewerbe sowie im Kreditgewerbe erhöhten sich die tariflichen Gehälter um jeweils 2,8%, im Handel um 2,9% und im Versicherungsgewerbe um 3,5%. Bei den Gebietskörperschaften stiegen die Gehälter um 2,2%.

Der Index der tariflichen Wochenlöhne der Arbeiter lag im Produzierenden Gewerbe um 2,8%, im Handel um 2,7% und bei den Gebietskörperschaften um 2,6% über dem Stand von Januar 2002.

Weitere Informationen über die tarifliche Entwicklung für Januar 2003 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten sowie der Wochenlöhne der Arbeiter im Januar 2003
 

Monatsgehälter Wochenlöhne
Wirtschaftsbereich / Geschlecht 2000 = 100 Veränderung gegenüber
Vorjahresmonat in %
2000 = 100 Veränderung gegenüber
Vorjahresmonat in %
Alle erfassten Wirtschaftsbereiche 1)
106,6
2,7
106,0
2,7
Männer
106,4
2,7
105,9
2,7
Frauen
107,0
2,8
106,6
2,9
Darunter:
Produzierendes Gewerbe
106,3
2,8
106,1
2,8
Männer
106,2
2,8
106,0
2,8
Frauen
106,3
2,8
106,0
3,1
Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe
107,0
2,9
106,3
2,7
Männer
106,9
2,8
106,2
2,7
Frauen
107,1
3,0
106,8
2,9
Gebietskörperschaften
107,8
2,2
107,2
2,6
Männer
106,9
1,8
107,0
2,6
Frauen
108,5
2,5
108,8
3,0


1) Produzierendes Gewerbe; Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe;
Gebietskörperschaften, Friseurgewerbe, Verkehr und    Nachrichtenübermittlung.
Beim Kredit- und Versicherungsgewerbe nur Angestellte

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM des Statistischen Bundesamtes

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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