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Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 26.06.2024 für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

Mit diesem Gesetz sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten bei der Bezahlung von Betriebsräten beseitigt werden. Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Das Urteil, in dem es um die Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ging, hat in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und zur präventiven Kürzung der Vergütung durch die Unternehmen geführt. „Um negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung insgesamt auszuschließen, sind klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig, ohne dabei die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken“, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf.

In der Debatte im Ausschuss unterstrichen die Regierungsfraktionen wie die Opposition die Notwendigkeit des Gesetzes. Die Koalitionsfraktionen bezeichneten es als starkes Signal an Betriebsräte und Sozialpartner. Es stelle sicher, dass die berufliche Entwicklung der Betriebsräte nicht eingeschränkt werde. Als richtigen Schritt bewertete es auch die AfD-Fraktion, äußerte allerdings Zweifel, ob dies ausreiche, um die Unabhängigkeit der Betriebsräte zu sichern. Die Unionsfraktion kritisierte, dass der Entwurf darüber hinaus die Arbeit der Betriebsräte nicht angeht, vor allem in Bezug auf digitale Betriebsratsarbeit. Die Bundesregierung erwiderte, dies werde das Tariftreuegesetz regeln, das derzeit in Arbeit sei. Die Gruppen Die Linke und BSW nannten es bedauerlich, dass die im Gesetz geregelte Betriebsvereinbarung nur freiwillig geschlossen werden soll.

Veröffentlicht: 26.06.2024

Quelle: heute im bundestag (hib)

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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