Die Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kann nicht von einer Tarifpartei allein gestellt werden. Voraussetzung sei vielmehr ein gemeinsamer Antrag der Tarifparteien, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10703) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10481) klar. Die Koalition strebt derzeit eine Ausdehnung des AEntG und eine Neufassung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiA) an.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundestag
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Hont Péter Hetényi
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