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Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kann nicht von einer Tarifpartei allein gestellt werden. Voraussetzung sei vielmehr ein gemeinsamer Antrag der Tarifparteien, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10703) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10481) klar. Die Koalition strebt derzeit eine Ausdehnung des AEntG und eine Neufassung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiA) an.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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