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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im August 2021

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach den weitgehenden Öffnungsschritten der letzten Monate hat sich die Zahl der Arbeitslosen auch im August 2021 – wie schon im Juli und anders als sonst in diesen Monaten üblich – gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 12.000 auf 2.578.000. Saisonbereinigt hat sie um 53.000 stark abgenommen.

Gegenüber dem August des vorigen Jahres ist sie um 377.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Juli bei 5,6 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im August 2020. Das Niveau der Arbeitslosigkeit wird aufgrund der Corona-Krise schätzungsweise noch um 261.000 bzw. die Arbeitslosenquote um 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im August bei 3.345.000 Personen. Das waren 355.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. August für 68.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 1,59 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Veröffentlicht: 01.09.2021

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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