Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 13.04.2021 dem Bundeskabinett dargelegt, wie er die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängern und ergänzen wird.
Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.
Veröffentlicht: 13.04.2021
Quelle: PM des BMAS
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