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Berliner Corona-Teststrategie: Symptomfreie Beschäftigte von Kitas können sich testen lassen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beginnend mit dieser Woche können sich im Rahmen der Berliner Corona-Teststrategie symptomfreie Beschäftigte aller Berliner Kitas auf das Corona-Virus testen lassen.

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin stellt dafür gesonderte Zeitfenster an ihrer Teststelle auf dem Campus Virchow-Klinikum zur Verfügung, um eine Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Symptome zu vermeiden. Informationen zur verbindlichen Terminvereinbarung erhalten die Beschäftigten in einem Schreiben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

In der zweiten Julihälfte soll das Angebot auch für Beschäftigte aller Berliner Schulen geöffnet werden. Bereits seit dem 8. Juni konnten sich symptomfreie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zunächst insgesamt 48 zufällig ausgewählten Schulen und Kitas auf diese Weise an der Charité testen lassen.

Unter den bislang 210 Personen, die diese Möglichkeit genutzt haben, gab es keine positiven Fälle. Die Tests sind freiwillig und kostenfrei. Angesichts einer Nichterscheinungsquote von bis zu 20 Prozent wird darum gebeten, vereinbarte Termine einzuhalten oder sie im Interesse anderer Testwilliger rechtzeitig abzusagen.

Veröffentlicht: 30.06.2020

Quelle: PM der Senatskanzlei Berlin – Wissenschaft und Forschung

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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