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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai 2020

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Arbeitslosenzahl ist von April auf Mai infolge der Corona-Krise erneut kräftig gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vormonat. Mit 2.813.000 liegt sie 169.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 238.000. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 170.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2020 bei 3.573.000 Personen. Das waren 383.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitszeitausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurden vom 1. bis einschließlich 27. Mai für 1,06 Millionen Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach zusammen 10,66 Millionen im März und April. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März zur Verfügung und umfassen damit zeitlich den ersten Monat der Verschärfung der Corona-Krise. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im März für 2,02 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit schon im März weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Veröffentlicht: 05.06.2020

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

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