Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.899 Anfragen

Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30.03.2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona kännen seit ab dem 27.04.2020 online beantragt werden.

Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt.

Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen.

Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden.

Veröffentlicht: 19.05.2020

Quelle: Information des BMI

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant