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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im März 2020

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat nach vorläufigen, hochgerechneten Daten im Januar 2020 saisonbereinigt um 52.000 zugenommen. Nicht saisonbereinigt lag sie bei 33,60 Millionen.

Veröffentlicht: 03.04.2020

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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