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Abmahnung aufgrund wiederholten Zuspätkommens

Arbeitsrecht

Eine Abmahnung ist die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie dient der Warnung und soll dem Arbeitnehmer klarmachen, dass er gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat – und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, drohen können.

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Betrifft: Abmahnung aufgrund wiederholten Zuspätkommens

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,

trotz unserer schriftlichen Ermahnung vom  …

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WAIBEL, A., Freiburg