Eine Abmahnung ist die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie dient der Warnung und soll dem Arbeitnehmer klarmachen, dass er gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat – und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, drohen können.
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Betrifft: Abmahnung aufgrund wiederholten Zuspätkommens
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,
trotz unserer schriftlichen Ermahnung vom …
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WAIBEL, A., Freiburg