Ersatz von notwendigen und angemessenen Vorstellungskosten (Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc.) kann verlangt werden, wenn der Arbeitgeber den Bewerber ausdrücklich oder konkludent zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat und keine Kostenübernahme ausgeschlossen wurde.
z.H.
Betrifft: Ersatz der Vorstellungskosten
,
ich möchte mich nochmals für den Gesprächstermin in Ihrem Hause am bedanken. Anlässlich dieses Termins sind mir folgende Auslagen entstanden:
Gesamtbetrag:
Da ich von Ihnen mit Schreiben vom zum Vorstellungstermin eingeladen wurde und die Übernahme meiner Auslagen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, sind Sie mir zum Ersatz nach den jeweiligen Belegen verpflichtet. Den o.g. Betrag überweisen Sie daher bitte auf das folgende Konto:
IBAN:
Bank:
Kontoinhaber:
Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RA Martin Becker und RAin Patrizia Klein
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