Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.055 Anfragen

Schadenersatz, wenn der Check-In verpasst wurde?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weist der Flugschein darauf hin, spätestens 90 Minuten vor Abflug einzuchecken, so besteht keine Verpflichtung der Fluggesellschaft, die Schalterschließung auszurufen.
Im vorliegenden Fall wurde die Schadenersatzklage einer Reisenden abgewiesen, die zwar 2 Stunden vor Abflug am Flughafen war, die Warteschlange vom Check-In Schalter jedoch als zu lang empfand und einen Kaffee trinken ging. Die Klägerin erschien jedoch erst 30 Minuten vor Abflug und wurde abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war die Klägerin durch die Flugscheininformation angemessen über die Check-In-Zeiten in Kenntnis gesetzt worden.


AG Bad Homburg - Az: 2 C 1562/03 (10)

Martin BeckerPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz
Unsere Partneranwälte

Wir beraten Sie persönlich

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe