| Zwangsvollstreckung durch fortwährend neue Untermieter vereitelt |
| Ein Mieter vereitelt die
Zwangsvollstreckung, wenn er fortwährend neue Untermieter stellt,
um die Räumung zu verhindern. Vorliegend vermietete der Mieter die
Wohnung an eine (weitere) Prostituierte unter, nachdem der Vermieter gegen
die bisherige als Prostituierte tätige Untermieterin einen Titel erwirkt
hatte. Daher durften zugunsten des Vermieters Billigkeitsgesichtspunkte
herangezogen werden, auch wenn diese normalerweise im Rahmen des §
750 ZPO grundsätzlich keine Rolle spielen.
LG Hamburg, 21.3.2007 - Az: 316 T 24/07 |