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WEG-Verwalter darf das Handtuch schmeißen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn ein WEG-Verwalter mit einer fristlosen Amtsniederlegung gegen den Verwaltervertrag verstößt ist die Niederlegung im Interesse klarer Vertretungsverhältnisse wirksam.


AG Hamburg-Blankenese, 05.01.2016 - Az: 539 C 47/15

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