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Abstimmung über die Jahresabrechnung - erst Abrechnungsunterlagen offen legen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vor Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ist den Eigentümern hinreichend Gelegenheit zu geben, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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