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Verwalter kann nicht einfach Kredite aufnehmen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht ohne Bevollmächtigung keine Berechtigung des Verwalters, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit aufzunehmen. Daher kann der Verwalter persönlich zur Zahlung in Anspruch genommen werden. Die Bank kann darüber hinaus auch die Wohnungseigentümergemeinschaft, der der Kredit tatsächlich zugeflossen ist, in Anspruch nehmen. Die Haftung des Verwalters steht dem nicht entgegen.


OLG Celle, 05.04.2006 - Az: 3 U 265/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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