| Verwalter kann nicht einfach Kredite aufnehmen! |
| Es besteht ohne Bevollmächtigung
keine Berechtigung des Verwalters, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft
einen Kredit aufzunehmen. Daher kann der Verwalter persönlich zur
Zahlung in Anspruch genommen werden. Die Bank kann darüber hinaus
auch die Wohnungseigentümergemeinschaft, der der Kredit tatsächlich
zugeflossen ist, in Anspruch nehmen. Die Haftung des Verwalters steht dem
nicht entgegen.
OLG Celle, 5.4.2006 - Az: 3 U 265/05 |