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Verwalter muß keine Einzeljahresabrechnung erstellen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verwalter ist nicht verpflichtet, eine Einzeljahresabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung zu erstellen, die unverändert als wirksame Betriebskostenabrechnung

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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