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Eigentümer hat keinen eigenen Anspruch gegen Verwalter
Ein Anspruch, der der Eigentümergemeinschaft gegen den Verwalter zusteht, kann von einem einzelnen Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Ein solcher Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig und abzuweisen.

BayObLG, 3.11.2004 - Az: 2Z BR 175/04