| Eigentümer hat keinen eigenen Anspruch gegen Verwalter |
| Ein Anspruch, der der Eigentümergemeinschaft
gegen den Verwalter zusteht, kann von einem einzelnen Eigentümer nicht
geltend gemacht werden. Ein solcher Antrag ist mangels Antragsbefugnis
unzulässig und abzuweisen.
BayObLG, 3.11.2004 - Az: 2Z BR 175/04 |