Ein Anspruch, der der Eigentümergemeinschaft gegen den Verwalter zusteht, kann von einem einzelnen Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Ein solcher Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig und abzuweisen.
BayObLG, 03.11.2004 - Az: 2Z BR 175/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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