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Jahresabrechnung muß übersichtlich sein!
Hausverwalter sind verpflichtet, die Jahresabrechnung in nachvollziehbarer und übersichtlicher Form vorzulegen. Kann der einzelne Eigentümer die Gesamtabrechnung und den Vermögensstatus nur nach erläuternder Darstellung durch den Verwalter und eine Vielzahl von Zu- und Abrechnungen nachvollziehen, so ist den Anforderungen an die Jahresabrechnung nicht genügt.

OLG Hamm – Az: 15 W 7/01