| Jahresabrechnung muß übersichtlich sein! |
| Hausverwalter sind verpflichtet,
die Jahresabrechnung in nachvollziehbarer und übersichtlicher Form
vorzulegen. Kann der einzelne Eigentümer die Gesamtabrechnung und
den Vermögensstatus nur nach erläuternder Darstellung durch den
Verwalter und eine Vielzahl von Zu- und Abrechnungen nachvollziehen, so
ist den Anforderungen an die Jahresabrechnung nicht genügt.
OLG Hamm – Az: 15 W 7/01 |