Teile des Gemeinschaftseigentums können nicht durch Mehrheitsbeschluß zum Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer erklärt werden. Dies erfordert einen einstimmigen Beschluß.
OLG München, 21.02.2007 - Az: 34 Wx 103/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


