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Funkfeststation - Mehrheit reicht nicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll eine Funkfeststation auf einer Dachfläche angebracht werden oder eine Dachfläche zur Anbringung derselben vermietet werden, so kann eine Mehrheit der Eigentümer nicht die Zustimmung der anderen erzwingen, da eine solche Anlage den Objektwert mindert. Daher ist ein einstimmiger Beschluß erforderlich. Auf die Frage der Gesundheitsgefährdung durch von der Funkstation ausgehende Strahlen kommt es hierbei nicht an.


OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - Az: 1 U 20/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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