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Klimaanlageneinbau - Zustimmungserfordernis?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, wenn eine Klimaanlage eingebaut werden soll. Hierfür bedarf es jedoch nicht der Zustimmung sämtlicher Eigentümer, wenn es an einem erheblichen Nachteil fehlt.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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