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Spitzboden bleibt auch ohne Zugang Gemeinschaftseigentum

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein gemeinschaftlicher Spitzboden nur über die darunter liegende Eigentumswohnung zu erreichen, so bleibt diese dennoch entsprechend der Teilungserklärung Sondereigentum.
Die Nutzungsmöglichkeit des Spitzbodens durch die übrigen Eigentümer ist daher erheblich einzuschränken, damit die Beeinträchtigungen des Eigentümers der unter dem Boden liegenden Wohnung möglichst gering ausfallen. Daher ist lediglich solcher Gebrauch zulässig, der nur ein gelegentliches Betreten des Speichers erfordert.


BayObLG, 14.02.2001 - Az: 2 Z BR 3/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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