| Spitzboden bleibt auch ohne Zugang Gemeinschaftseigentum |
| Ist ein gemeinschaftlicher
Spitzboden nur über die darunter liegende Eigentumswohnung zu erreichen,
so bleibt diese dennoch entsprechend der Teilungserklärung Sondereigentum.
Die Nutzungsmöglichkeit des Spitzbodens durch die übrigen Eigentümer ist daher erheblich einzuschränken, damit die Beeinträchtigungen des Eigentümers der unter dem Boden liegenden Wohnung möglichst gering ausfallen. Daher ist lediglich solcher Gebrauch zulässig, der nur ein gelegentliches Betreten des Speichers erfordert. BayObLG, 14.2.2001 – Az: 2 Z BR 3/01 |