Wird ein Beschluß der Wohnungseigentümer mehrheitlich gefaßt, nach dem Haltung und Aufenthalt von Katzen und Hunden in den Wohnungen zu beenden und zukünftig zu unterlassen ist, so ist dies zulässig, wenn im Einzelfall mit diesem generellen Verbot nicht gegen Treu und Glauben verstoßen wird.
OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - Az: 3 Wx 173/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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