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Mehrheitsbeschluß gegen Tierhaltung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Beschluß der Wohnungseigentümer mehrheitlich gefaßt, nach dem Haltung und Aufenthalt von Katzen und Hunden in den Wohnungen zu beenden und zukünftig zu unterlassen ist, so ist dies zulässig, wenn im Einzelfall mit diesem generellen Verbot nicht gegen Treu und Glauben verstoßen wird.


OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - Az: 3 Wx 173/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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