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Vergabe von Architektenleistungen durch Verwalter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verwalter hat keine Vertretungsmacht für die Vergabe von Architektenleistungen zur Sanierung und Modernisierung einer Wohnanlage.

Die Grundsätze zur Geschäftsführung ohne Auftrag kommen nicht zur Anwendung, da hierbei die nach den Vorschriften des WEG geltende Risikoverteilung für das Vertreterhandeln des Verwalters zu Lasten der Wohnungseigentümer unterlaufen würde.


OLG Brandenburg, 16.01.2003 - Az: 8 U 46/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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