|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >>|WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT|
Beim Militärflughafen gebaut - Selber schuld
Wird nahe an einem Militärflughafen ein Grundstück gekauft und ein Haus errichtet, kann später keine Entschädigung aufgrund unzumutbarer Lärmbelästigung verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Grenze zur Enteignung überschritten wird.
Eine entsprechende Klage des Eigentümers wurde abgewiesen, da der Kläger in den bereits bestehenden Flughafen hineingebaut hatte.

OLG Koblenz - Az.: 1 U 1612/99