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Weiternutzung der Mietsache geduldet - und nun?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis vor, wenn nach Ablauf eines Mietverhältnisses die vereinbarte Miete vom Mieter weitergezahlt wird und die Mietsache weiter benutzt wird. In diesem Fall besteht der bisherige Vertrag weiter oder aber es liegt ein neuer Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist und ansonsten gleichen Vertragsbedingungen vor.


OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - Az: 24 U 189/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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