| Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung Masseforderung? |
| a) Der Verwalter im Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von
der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache
an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages
wählt.
b) Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung. c) Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar. BGH, 1.3.2007 - Az: IX ZR 81/05 |