Es ist Aufgabe des Eigentümers, sicherzustellen, daß alle im Haus zugänglichen Bereiche - auch Kellergänge - keine Gefahr für die Gesundheit der Mieter darstellen.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Mieter bei defekter Beleuchtung im Keller über einen in den Gangbereich hineinragenden Balken gestürzt und hatte sich verletzt. Hiermit habe der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Mieter bei defekter Beleuchtung im Keller über einen in den Gangbereich hineinragenden Balken gestürzt und hatte sich verletzt. Hiermit habe der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
LG Berlin, 19.02.2004 - Az: 67 S 319/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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