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Kellergänge sind sicher zu halten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist Aufgabe des Eigentümers, sicherzustellen, daß alle im Haus zugänglichen Bereiche - auch Kellergänge - keine Gefahr für die Gesundheit der Mieter darstellen.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Mieter bei defekter Beleuchtung im Keller über einen in den Gangbereich hineinragenden Balken gestürzt und hatte sich verletzt. Hiermit habe der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.


LG Berlin, 19.02.2004 - Az: 67 S 319/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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