| Kellergänge sind sicher zu halten! |
| Es ist Aufgabe des Eigentümers,
sicherzustellen, daß alle im Haus zugänglichen Bereiche – auch
Kellergänge - keine Gefahr für die Gesundheit der Mieter darstellen.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Mieter bei defekter Beleuchtung im Keller über einen in den Gangbereich hineinragenden Balken gestürzt und hatte sich verletzt. Hiermit habe der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. LG Berlin - Az: 67 S 319/03 |