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Nachforderung von Grundsteuer
Unterliegt ein Mietverhältnis der NeubaumietenVO, kann eine Grundsteuernachforderung für zurückliegende Jahre nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie ihnen nach Eingang des Steuerbescheides mitgeteilt wird und eine Abrechnung binnen drei Monaten erfolgt.

AG Bielefeld, Urt. v. 8.3.2002, Az.: 41 C 994/01