| Nachforderung von Grundsteuer |
| Unterliegt ein Mietverhältnis
der NeubaumietenVO, kann eine Grundsteuernachforderung für zurückliegende
Jahre nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie ihnen nach Eingang
des Steuerbescheides mitgeteilt wird und eine Abrechnung binnen drei Monaten
erfolgt.
AG Bielefeld, Urt. v. 8.3.2002, Az.: 41 C 994/01 |