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Keine Videokameraanlage für behinderten Mieter!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein gehbehinderter und bettlägeriger Mieter oberhalb seiner Wohnungseingangstür eine Videokamera installiert und diese trotz Aufforderung des Vermieters nicht beseitigt. Da das Gericht jedoch auch kein berechtigtes Interesse

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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