| Baugenehmigung verzögert - Schadensersatz? |
| Wurden bereits durch verwaltungsgerichtliche
Entscheidung planungsrechtliche Bedenken ausgeräumt und wird dennoch
seitens der Baubehörde monatelang die Erteilung einer Baugenehmigung
schuldhaft verzögert, so ist der durch die Verzögerung entstandene
Schaden durch die Kommune auszugleichen.
OLG Jena, 24.3.2004 - Az: 3 U 132/03 |