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Baugenehmigung verzögert - Schadensersatz?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden bereits durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung planungsrechtliche Bedenken ausgeräumt und wird dennoch seitens der Baubehörde monatelang die Erteilung einer Baugenehmigung schuldhaft verzögert, so ist der durch die Verzögerung entstandene Schaden durch die Kommune auszugleichen.


OLG Jena, 24.03.2004 - Az: 3 U 132/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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