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Baugenehmigung verzögert - Schadensersatz?
Wurden bereits durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung planungsrechtliche Bedenken ausgeräumt und wird dennoch seitens der Baubehörde monatelang die Erteilung einer Baugenehmigung schuldhaft verzögert, so ist der durch die Verzögerung entstandene Schaden durch die Kommune auszugleichen.

OLG Jena, 24.3.2004 - Az: 3 U 132/03