Wurden bereits durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung planungsrechtliche Bedenken ausgeräumt und wird dennoch seitens der Baubehörde monatelang die Erteilung einer Baugenehmigung schuldhaft verzögert, so ist der durch die Verzögerung entstandene Schaden durch die Kommune auszugleichen.
OLG Jena, 24.03.2004 - Az: 3 U 132/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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