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Regenrohr angebohrt - Mieter haftet für Schaden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird vom Mieter beim Anbringen eines Regals mittels sehr langer Schrauben das Regenrohr unbemerkt beschädigt, so haftet er für den entstandenen Schaden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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