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Falsche Angaben beim Grundstückskauf - Haftung des Notars?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Haftung des Notars für falsche Angaben des Grundstücksverkäufers besteht nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer fälschlicherweise erklärt, daß für das Grundstück ein Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen sei.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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