| Balkon: Kann der Vermieter Fliesen durch Estrich ersetzen? |
| Der Vermieter kann im Rahmen
seines Gestaltungsrechtes als Eigentümer einfache Bodenfliesen am
vermieteten Balkon entfernen und durch einen gestrichenen Estrich ersetzen.
Der Mieter konnte keinen
Anspruch geltend machen, daß auf dem von ihm genutzten Balkon wieder
Bodenfliesen aufgebracht werden. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen,
daß der Vermieter nicht beliebig Veränderungen an der Mietsache
vornehmen darf, sondern den Zustand der Mietsache nur dann verändern
darf, wenn der Wohnwert für den Mieter nicht berührt wird. Hierbei
sind die Vorstellungen der Parteien zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses
entscheidend.
LG Berlin, Urteil vom 21. September 2000 - 62 S 133/00 |