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SchriftformerfordernisDer Mieter muss auch dann die Schriftformerfordernisse
wahren und den Zugang von Erklärungen nachweisen, wenn Telefax, E-Mail
oder Kurierdienste zur Kommunikation mit dem Vermieter eingesetzt werden.
Hierbei genügt auch ein unterschriebenes Fax nicht den Schriftformerfordernissen.
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