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Prostitution ist auch in Wohngebieten erlaubt

Prostitution ist auch in gemischten Gewerbe- und Wohngebieten erlaubt. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Stadt Reutlingen hatte einer Prostituierten untersagt, ihr Gewerbe in der eigenen Wohnung auszuüben. Das Verbot ist unzulässig, weil die Frau kein Bordell betreibt. Prostitution in der Wohnung ist nach Ansicht der Richter eine zumutbare Störung der Nachbarschaft.
Der VGH erklärte weiter, die Begründung der Stadt Reutlingen, Prostitution finde in Asien und Europa unter unwürdigen Bedingungen statt, sei unerheblich. Das Planungsrecht sei nicht das geeignete Instrument, um "das zweifellos bestehende Problem zu bewältigen".
VGH Baden-Württemberg, Az: 8 S Quelle: Focus Online

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