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Prostitution ist auch in Wohngebieten erlaubtProstitution ist auch in
gemischten Gewerbe- und Wohngebieten erlaubt. Das entschied der baden-württembergische
Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Stadt Reutlingen hatte einer Prostituierten
untersagt, ihr Gewerbe in der eigenen Wohnung auszuüben. Das Verbot
ist unzulässig, weil die Frau kein Bordell betreibt. Prostitution
in der Wohnung ist nach Ansicht der Richter eine zumutbare Störung
der Nachbarschaft.
Der VGH erklärte weiter, die Begründung der Stadt Reutlingen, Prostitution finde in Asien und Europa unter unwürdigen Bedingungen statt, sei unerheblich. Das Planungsrecht sei nicht das geeignete Instrument, um "das zweifellos bestehende Problem zu bewältigen".
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