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Minderung, weil Kinderwagen im Hausflur steht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Kinderwagen im Hausflur - genauer im Bereich von Haus- und Kellertür - abgestellt, so ist dies keine Beeinträchtigung der übrigen Mietparteien. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch der freie Kellerzugang nicht kontinuierlich

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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