Ein Gutachten kann Klarheit schaffen, wenn Uneinigkeit über durchzuführende Schönheitsreparaturen oder andere Schäden besteht. Die Kosten muß i.a. der Mieter tragen, wenn er sich mit der Durchführung der Arbeiten im Verzug befindet.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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