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Nutzungsentschädigung während nachgeholter Schönheitsreparaturen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden dem Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Teil der Schlüssel mit Einverständnis des Vermieters überlassen, so besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
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