| Getrenntleben - Mietzins auch nach Auszug |
| Im Rahmen eines befristeten
Mietverhältnisses kann die getrennt lebende Ehefrau von ihrem Ehemann
nach dessen Auszug hälftige Beteiligung an den Miet- und Mietnebenkosten
verlangen.
OLG Frankfurt/M., Beschluss
v. 30.11.2000 – 1 U 110/99
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