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Getrenntleben - Mietzins auch nach Auszug
Im Rahmen eines befristeten Mietverhältnisses kann die getrennt lebende Ehefrau von ihrem Ehemann nach dessen Auszug hälftige Beteiligung an den Miet- und Mietnebenkosten verlangen.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 30.11.2000 – 1 U 110/99
Quelle: FamRZ 2002, 27