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Kopien der Abrechnungsbelege müssen nicht mit Nachforderung von Nebenkosten gesendet werden
Ist der Vermieter dem Verlangen des Mieters nach Übersendung von Kopien der Abrechnungsbelege nicht nachgekommen, so führt dies alleine nicht dazu, daß es einer Nachforderung von Heiz- und Warmwasserkosten an Fälligkeit fehlt. Es besteht im preisfreien Wohnraum grundsätzlich kein Anspruch auf Überlassung von Kopien der Abrechungsbelege. Der Mieter kann hierzu Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege verlangen und sich ggf. fachkundiger Hilfe bedienen.

BGH, 13.9.2006 - Az: VIII ZR 105/06 sowie VIII ZR 71/06