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Nebenkostenabrechnung auch mit maschineller Unterschrift wirksam

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist eine maschinell erstellte Nebenkostenabrechnung ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Hierfür gibt es eine eindeutige Ausnahmeregelung, die der Einsparung von Arbeitsressourcen dient.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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