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Nicht ansetzbare Positionen
1. Die Kosten eines Doormans können nicht auf die Mieter von Wohnraum übergewälzt werden.

2. Werden in einer Gesamtposition "Versicherungen" die einzelnen zum Ansatz gebrachten Versicherungsarten nicht benannt, wird insofern keine fällige Nachforderung des Vermieters begründet.

3. Der Ansatz einer Position "Hausmeister"  i.H.v. DM 45.000,00 muss in der Betriebskostenabrechnung erläutert werden, wenn daneben DM 22.000,00 für Winterdienst und Hausreinigung abgerechnet werden. Ohne Erläuterung ist die Position nicht fällig.

AG Berlin-Mitte, Urteil v. 31.10.2001, Az.: 18 C 259/01