| Nebenkosten-Pauschale |
| Der Eigentümer darf
vom Mieter eine Vorauszahlung für die Nebenkosten verlangen, wenn
dies im Vertrag vereinbart wurde. Er darf sich jedoch "durch überhöhte
Vorauszahlungen keine verdeckte Finanzierung verschaffen", urteilte das
Bayerische Oberste Landesgericht. Der Mieter darf die Pauschale kürzen,
wenn sie von Anfang an zu hoch angesetzt war oder sich die Nebenkosten
im Laufe der Zeit reduzieren.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, RE-Miet 1/95 Quelle: Focus Online |